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Mit 1. Jänner 2022 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.

Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.

Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Ortstaxe:               2,40 Euro

Regelung für organisierte Schul- und Jugendgruppen ab 10 Personen einschließlich Begleitpersonen:

Sind von der Ortstaxe befreit, zahlen aber stattdessen einen Destinationsbeitrag in Höhe von 1,50 € pro Person und
Übernachtung. (Stand 16.10.23).

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